Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Allgemeine Vermietungsbedingungen

Dominic Güthaus (K.I.T.T. Mülheim) vermietet das beschriebene Fahrzeug gemäß den beschriebenen Bedingungen und den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche der Mieter mit seiner Auftragserteilung anerkennt. Der Mieter erklärt, dass er zur Auftragserteilung berechtigt ist und zur Zahlung der gesamten direkten und indirekten Vermietungskosten bereit und in der Lage ist. Der Auftraggeber hat für die Durchführbarkeit des Auftrages zu sorgen, sofern nicht höhere Gewalt ihn daran hindert. Den Anweisungen des Vermieters ist Folge zu leisten. Ansonsten kann der Vermietungsvorgang sofort abgebrochen werden.

Mietdauer / Übergabe/ Rückgabe/ Zustellung & Abholung

1.1.1. Die Mietdauer beginnt mit der Übernahme des Fahrzeuges und endet mit der Rückgabe. Während der Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Bei Übernahme und Rückgabe werden entsprechende Protokolle erstellt, die insbesondere Mängel, Beschädigungen, Fahrleistung etc. enthalten.

1.1.2. Der Vermieter kann den Mietvertrag vor Übergabe des Fahrzeuges kündigen. In diesem Fall hat der Mieter das Recht darauf,. Schwerwiegende Schäden am Fahrzeug, die vor Beginn der Mietperiode nicht behoben werden können, berechtigen den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Der Vermieter verpflichtet sich, in einem solchen Falle den Mieter unverzüglich von dem Schaden in Kenntnis zu setzen. Für durch einen so begründeten Ausfall eines Fahrzeuges können keinerlei Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter geltend gemacht werden.

1.1.3. Reservierung/ Stornierung:

Private Reservierungen
Bei schriftlich bestätigten Buchungen gilt folgende Stornoregelung:
bis 7 Tage vor Fahrzeugübernahme: kostenfrei 
bis 5 Tage vor Fahrzeugübernahme: 20% des vereinbarten Gesamt-Mietpreises 
bis 4 Tage vor Fahrzeugübernahme: 40% des vereinbarten Gesamt-Mietpreises 
bis 0 Tage vor Fahrzeugübernahme: 100% des vereinbarten Gesamt-Mietpreises 


Gewerbliche ReservierungenBei schriftlich bestätigten Buchungen gilt folgende Stornoregelung: 
bis 14 Tage vor Fahrzeugübernahme: kostenfrei 
bis 10 Tage vor Fahrzeugübernahme: 50% des vereinbarten Gesamt-Mietpreises 
ab 09 Tage vor Fahrzeugübernahme: 100% des vereinbarten Gesamt-Mietpreises 

1.1.4 Sollte der Vermieter feststellen, dass die Übergabe des Fahrzeuges zum vorgesehenen Termin nicht möglich ist, wird er den Mieter darüber unverzüglich in Kenntnis setzen. Verzögerungen bis zu einer Stunde berechtigen nicht zur Reduzierung des Mietpreises. Der Mieter ist berechtigt die Verzögerungszeit an die Mietdauer anzuhängen und das Fahrzeug entsprechend der Verzögerungszeit später zu returnieren.

1.1.5 Sollte der Mieter seiner Verpflichtung, das Fahrzeug zu übernehmen, nicht nachkommen, so ist nach Ablauf einer Stunde der Vermieter nicht mehr verpflichtet, die Übergabe zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Der Mietvertrag gilt dann als vom Mieter gekündigt und wird zu den entsprechenden Stornoquoten abgrechnet.

1.1.6 Im Falle von krankheitsbedingter Verhinderung der Vertragserfüllung seitens des Mieters, wird bei entsprechendem Nachweis ein weiterer Miettermin vereinbart.

1.1.7 Sollte der Mieter seiner Verpflichtung, das Fahrzeug fristgemäß zurückzugeben nicht nachkommen und ist ihm dies möglich gewesen, so hat er für jede Überziehung der Mietdauer von mehr als einer Stunde einen zusätzlichen Mietpreis in Höhe von 50 Euro je Stunde zu entrichten.

1.1.8 Sollte der Vermieter der Verpflichtung das Fahrzeug zurückzunehmen nicht fristgemäß nachkommen, so hat der Mieter nach Ablauf einer Stunde das Recht, die Fahrzeugpapiere und den Fahrzeugschlüssel im Briefkasten von K.I.T.T. Mülheim zu deponieren. Das Fahrzeug gilt dann als rechtzeitig zurückgegeben.

1.1.9 Wir liefern Ihr Mietfahrzeug zu dem von Ihnen gewünschten Ort, soweit dieser normal erreichbar ist. Hierfür berechnen wir pro Fahrt innerhalb der Stadtgrenzen Mülheim / Essen/ Duisburg 25 Euro und außerhalb nach Vereinbarung. Sofern wir Sie nicht antreffen, berechnen wir für jeden vergeblichen Versuch eine Gebühr von 50 Euro.

1.2. Nutzung des Mietgegenstandes

1.2.1 Die Benutzung des Fahrzeuges ist ausschließlich in Deutschland gestattet. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Vermieters.

1.2.2 Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug als Selbstfahrer zu verwenden. Das Fahrzeug wird ausschließlich vom Vermieter an den gewünschten Event-Ort abgestellt. Alle weiteren Ausnahmen erfordern eine Schriftliche Zustimmung des Vermieters.  

1.3. Rauchen

Das Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet! Wird gegen das Rauchverbot verstoßen, so ist der Mieter gegenüber dem Vermieter zu einer Zahlung einer Vertragsstrafe von 150 Euro verpflichtet.

1.4. Mietpreis/ Zahlungsart

1.5.1 Barzahlung in Höhe der zu erwartenden Miet- und Nebenkosten.

1.5.2 Der Mietpreis der An/Abfahrt ist vor Fahrzeugübergabe zu entrichten.

1.5.3 Alle Preise in Euro inkl. der angegebenen Kilometer.

1.5.4 Die Tagesmiete umfasst einen Zeitraum von max. 24 Stunden. Bei Überschreitung wird die Miete für ein Wochenende berechnet.

1.5.5 Ein Wochenende umfasst 2 Tage. Bei Überschreitung erfolgt ein Zuschlag je Stunde in Höhe von 50€.

1.5.6 Eventuelle Altersbeschränkungen sind zu beachten.

1.5.7 Die Fahrzeuge werden in der Regel nicht für Winterfahrten bei Schnee und Eis (Salzstreuung) abgegeben, um sie vor Schäden zu schützen.

1.5.8 Bei starker Verschmutzung des Fahrzeuges behält der Vermieter sich das Recht vor, eine Reinigungsgebühr in Höhe von 20€ zu dem Mieter zu berechnen.

2. Schäden am Fahrzeug, Haftung des Mieters

2.1 Das Fahrzeug befindet sich bei Übergabe in einem technisch einwandfreien Zustand.

2.2 Werden vor oder bei Übergabe Schäden festgestellt, sind diese im Übergabeprotokoll festzuhalten.

2.3 Der Mieter erhält ein funktionstüchtiges Fahrzeug, das sorgsam zu behandeln ist. Das Fahrzeug hat sich bei Rückgabe in einem gleichen ordentlichen Zustand zu befinden.

2.4 Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges zustande kommen in voller Höhe.

2.5 Der Mieter haftet zudem unbeschränkt für alle Schäden, die infolge der Benutzung nicht legitimierter Personen entstehen.

2.6 Ausschlussfrist

2.7 Der Mieter ist verpflichtet, offensichtliche Mängel an den gelieferten Waren und Leistungen unmittelbar anzuzeigen. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist ansonsten nicht möglich.

3. Verhalten des Mieters bei Unfällen während der Mietdauer

Der Mieter muss nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, oder sonstigem Schaden unverzüglich die Polizei und den Vermieter verständigen. Es ist dem Mieter untersagt, gegnerische Ansprüche anzuerkennen. Ferner muss der Mieter eine Unfallskizze und einen Unfallbericht erstellen. In diesem müssen alle Namen und Anschriften der beteiligten Personen und evtl. Zeugen erfasst sein, sowie die amtlichen Kennzeichen aller Fahrzeuge. In jedem Fall sind Abschleppmaßnahmen etc. mit dem Vermieter telefonisch abzustimmen.

4. Versicherungen

4.1 Der Vermieter sichert zu, dass der Mietgegenstand entsprechend den jeweils geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) haftpflichtversichert ist. Er gewährt dem Mieter auf Wunsch Einsicht in die Versicherungspolice.

4.2 Darüber hinaus bestehen für das Mietfahrzeug Versicherungen gemäß Mietvertrag.

5. Fahrzeugpapiere und Fahrzeugschlüssel

Der Mieter erhält bei Bedarf vom Vermieter bei Übergabe einen Satz Fahrzeugschlüssel sowie eine Kopie vom Fahrzeugschein.

6. Sicherheiten

Der Vermieter behält sich vor, dem Mieter für die Zeit der Mietdauer eine Kaution in Höhe von 500 € in bar zu berechnen, die bei mängelfreier Rückgabe ebenfalls in bar erstattet wird.

7. Sonstige Bestimmungen

Zu diesem Vertrag bestehen keine Nebenabreden. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und der schriftlichen Zustimmung aller Beteiligten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen davon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine solche, die dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung am nächsten kommt.

8. Zahlungsbedingungen

Der Mieter erkennt die im Mietvertrag genannten Zahlungsbedingungen durch Ankreuzen und Unterschrift an.

9. Zahlungsverzug

Gerät der Mieter mit der Zahlung des Mietpreises insgesamt oder teilweise in Verzug, so ist Dominic Güthaus (K.I.T.T. Mülheim)  dazu berechtigt, für jede Mahnung 10 Euro Mahngebühren zu erheben und Verzugszinsen in Höhe von 10% ohne weiteren Nachweis zu berechnen.

10. Gewährleistungsansprüche

Gewährleistungsansprüche sind auf das Recht der Nachbesserung beschränkt. Dominic Güthaus (K.I.T.T. Mülheim) haftet nur für grob fahrlässige Vertragsverletzungen.

11. Nichterfüllung

Dominic Güthaus (K.I.T.T. Mülheim) haftet nicht für Nichterfüllung des Mietvertrages, sofern die Nichterfüllung auf unvorhergesehene Defekte oder Verunfallung des Fahrzeuges beruht. Weiterhin haftet Dominic Güthaus (K.I.T.T. Mülheim)  nicht für die Nichterfüllung eines Auftrages, sofern die Nichterfüllung auf Dritte oder örtliche Gegebenheiten beruht (z.B. Stau)

12. Haftung

Der Mieter haftet für alle Schäden und deren Folgeschäden, die er selber, sein Erfüllungsgehilfe oder Dritte, welche mittelbar oder unmittelbar an der Vermietung beteiligt sind, verursacht haben. Bei Schäden am Fahrzeug haftet der Mieter für Reparaturkosten, den Fahrzeug- und Geschäftsausfall und die Wertminderung. Sofern die Versicherung von Dominic Güthaus (K.I.T.T. Mülheim) nicht für Schäden aufkommt, obliegt es dem Mieter, Dominic Güthaus (K.I.T.T. Mülheim)  von jedweden Schadenersatzansprüchen freizustellen.

13. Mündliche Absprachen

Mündliche Absprachen bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit einer schriftlichen Bestätigung.

14.Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Mülheim an der Ruhr.